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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 3 LB 14/15   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 3 LB 14/15 (https://dejure.org/2022,21308)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10.05.2022 - 3 LB 14/15 (https://dejure.org/2022,21308)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10. Mai 2022 - 3 LB 14/15 (https://dejure.org/2022,21308)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2016 - 9 A 2907/12

    Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren der Gemeinde für eine Straße mit

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 3 LB 14/15
    Liegen Grundstücke an einer nicht gereinigten selbstständigen Straße, so kann eine Gebührenpflicht zu entfernter gelegenen gereinigten Straßen über den Begriff des Hinterliegers nicht begründet werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - 9 LA 285/06 -, juris Rn. 7; OVG Münster, Urteil vom 12. Februar 2016 - 9 A 2907/12 -, juris Rn. 36 ).

    Eine öffentliche, für das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art vorgesehene Sackgasse ist in der Regel als erschließungsrechtlich selbstständig zu qualifizieren, wenn sie entweder länger als 100 m ist oder vor Erreichen dieser Länge (mehr oder weniger) rechtwinklig abknickt oder sich verzweigt (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1995 - 8 C 30.93 -, juris Rn. 13; Urteil vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 -, juris Rn. 19; OVG Münster, Urteil vom 12. Februar 2016 - 9 A 2907/12 -, juris Rn. 40; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 9 A 2634/09 -, juris Rn. 15).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.1995 - 6 L 200/95

    Straßenreinigungsgebühr; Gleichheitsgrundsatz; Hinterliegergrundstück;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 3 LB 14/15
    Grenzt das Grundstück geometrisch unmittelbar an diese an, handelt es sich um ein Anliegergrundstück (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 21. Dezember 1995 - 6 L 200/95 -, juris); fehlt dagegen eine gemeinsame Grenze mit der gereinigten öffentlichen Straße, kommt eine Gebührenpflicht für das Grundstück nur in Betracht, wenn es sich um ein Hinterliegergrundstück handelt.

    Ob ein Grundstück ein anliegendes oder ein durch die Straße erschlossenes (das heißt: hinterliegendes) Grundstück im Sinne von § 50 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 StrWG M-V ist, beurteilt sich danach, ob es an der zu reinigenden Straße anliegt oder durch diese erschlossen wird (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21. Dezember 1995 - 6 L 200/95 -, LKV 1996, 379, 381; Beschluss vom 23. Oktober 2014 - 1 L 8/14 -, juris Rn. 10).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2021 - 3 LB 189/17

    Trink- und Schmutzwassergebühren -Zulässigkeit einer Klage einer Gesellschaft

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 3 LB 14/15
    Dies ist nicht zu beanstanden, solange beide Maßstäbe hinreichend aufeinander abgestimmt sind (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 17. August 2021 - 3 LB 189/17 -, juris Rn. 70).

    Die für den ersten Teilbetrag geltende Fälligkeitsfrist von 6 Wochen ab Entstehung des Anspruchs ist hinreichend lang und genügt den aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgenden Maßgaben (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 17. August 2021 - 3 LB 189/17 -, juris Rn. 76).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2002 - 1 L 151/00
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 3 LB 14/15
    Bei der Prüfung, ob eine Straße gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 StrWG M-V nach bisherigem Recht die Eigenschaft einer öffentlichen Straße besitzt, ist jeweils der für den maßgebenden historischen Zeitpunkt zu ermitteln, welche Anforderungen nach dem damals geltenden Recht zu erfüllen waren (OVG Greifswald, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 1 L 151/00 -, juris Rn. 50).

    Auf die Frage einer Widmung kraft unvordenklicher Verjährung kommt es nicht an, da dieses Institut durch § 3 Abs. 2 Satz 1 StrVO-DDR 1957 obsolet geworden ist (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 1 L 151/00 -, juris Rn. 59).

  • BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08

    Unvordenkliche Verjährung und Eigentumsgarantie

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 3 LB 14/15
    Bei der Würdigung vorliegender Indizien kann im Zweifel nicht von der Existenz eines öffentlichen Weges ausgegangen werden, wenn nicht das Gericht die volle Überzeugung vom Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gewinnt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. April 2009 - 1 BvR 3478/08 - juris Rn. 38; BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2018 - 9 B 39.17 - juris Rn. 12; jeweils zur sog. unvordenklichen Verjährung).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 3 LB 14/15
    Eine öffentliche, für das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art vorgesehene Sackgasse ist in der Regel als erschließungsrechtlich selbstständig zu qualifizieren, wenn sie entweder länger als 100 m ist oder vor Erreichen dieser Länge (mehr oder weniger) rechtwinklig abknickt oder sich verzweigt (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1995 - 8 C 30.93 -, juris Rn. 13; Urteil vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 -, juris Rn. 19; OVG Münster, Urteil vom 12. Februar 2016 - 9 A 2907/12 -, juris Rn. 40; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 9 A 2634/09 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 3 LB 14/15
    Auch das Bundesverwaltungsgericht fordert jeweils eine Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse und sieht den Verlauf eines Stichwegs zwar als wesentliches Beurteilungskriterium, aber nicht als das allein entscheidende an (vgl. BVerwG" Beschluss vom 29. August 2000 - 11 B 48.00 - NVwZ-RR 2001" 180/181; VGH Mannheim, Urteil vom 22. Mai 2003 - 2 S 446/02 - juris Rn. 62; OVG Münster, Beschluss vom 1. September 2000 - 15 A 1104/09 - juris Rn. 6 f.; VGH München, Urteil vom 30. November 2016 - 6 B 15.1835 -, juris Rn. 20, juris).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93

    Erschließungsrechtliche Selbständigkeit einer Stichstraße - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 3 LB 14/15
    Eine öffentliche, für das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art vorgesehene Sackgasse ist in der Regel als erschließungsrechtlich selbstständig zu qualifizieren, wenn sie entweder länger als 100 m ist oder vor Erreichen dieser Länge (mehr oder weniger) rechtwinklig abknickt oder sich verzweigt (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1995 - 8 C 30.93 -, juris Rn. 13; Urteil vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 -, juris Rn. 19; OVG Münster, Urteil vom 12. Februar 2016 - 9 A 2907/12 -, juris Rn. 40; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 9 A 2634/09 -, juris Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - 9 A 2634/09

    Annahme einer selbstständigen Erschließungsanlage bei einem von den öffentlichen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 3 LB 14/15
    Eine öffentliche, für das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art vorgesehene Sackgasse ist in der Regel als erschließungsrechtlich selbstständig zu qualifizieren, wenn sie entweder länger als 100 m ist oder vor Erreichen dieser Länge (mehr oder weniger) rechtwinklig abknickt oder sich verzweigt (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1995 - 8 C 30.93 -, juris Rn. 13; Urteil vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 -, juris Rn. 19; OVG Münster, Urteil vom 12. Februar 2016 - 9 A 2907/12 -, juris Rn. 40; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 9 A 2634/09 -, juris Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02

    Erschließungsbeitrag - Abschnittsbildung - Buchgrundstücksbegriff

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 3 LB 14/15
    Auch das Bundesverwaltungsgericht fordert jeweils eine Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse und sieht den Verlauf eines Stichwegs zwar als wesentliches Beurteilungskriterium, aber nicht als das allein entscheidende an (vgl. BVerwG" Beschluss vom 29. August 2000 - 11 B 48.00 - NVwZ-RR 2001" 180/181; VGH Mannheim, Urteil vom 22. Mai 2003 - 2 S 446/02 - juris Rn. 62; OVG Münster, Beschluss vom 1. September 2000 - 15 A 1104/09 - juris Rn. 6 f.; VGH München, Urteil vom 30. November 2016 - 6 B 15.1835 -, juris Rn. 20, juris).
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2007 - 9 LA 285/06

    Vorteilsausgleich durch Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr im Hinblick auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2009 - 15 A 1104/09

    Privatstraße als eine ein Grundstück erschließende nächst erreichbare,

  • BVerwG, 31.05.2018 - 9 B 39.17

    Öffentlichkeit des über die Hofstelle führenden Weges i.R.d. Nutzung und Duldung

  • VGH Bayern, 30.11.2016 - 6 B 15.1835

    Streit um die Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge

  • VG Leipzig, 22.06.1998 - 6 K 641/96

    Gebührenbescheid über Straßenreinigung; Gebührenerhebung bei Hammergrundstücken;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2014 - 1 L 8/14

    Straßenreinigungsgebühren für eine Stichstraße

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.1999 - 2 M 54/99
  • BVerwG, 15.03.2002 - 9 B 16.02

    Straßenreinigungsgebühren; Gebührenmaßstab; fiktiver Frontmetermaßstab;

  • BVerwG, 30.10.2002 - 8 C 24.01

    Rückübertragungsausschluss; Widmung zum Gemeingebrauch; konkludente Widmung;

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2017 - 9 LB 216/16

    Anliegergrundstück; Bestandteil; Böschung; Buchgrundstück; Frontmetermaßstab;

  • VG Schwerin, 06.11.2014 - 4 A 493/11

    Verursachung von Straßenreinigungsgebühren durch Hinterliegergrundstück; Weg als

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2005 - 1 L 489/04

    Entstehen der Gebühr, Fälligkeit der Gebühr, Mindestinhalt einer Abgabensatzung

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2006 - 9 LA 158/03

    Abfallbeseitigungsgebühr; Entstehung; Fälligkeit; Gebührenschuld

  • VG Schwerin, 28.02.2023 - 4 A 1679/18

    Verwirkung von Säumniszuschlägen; Folgen der Unwirksamkeitserklärung einer

    Die Abhängigkeit der Fälligkeit der Beitragsansprüche von ihrer Entstehung (§ 38 AO) folgt für den vorliegenden Fall nämlich aus § 220 Abs. 2 AO, der gemäß § 12 Abs. 1 KAG M-V entsprechend anzuwenden ist (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10. Mai 2022 - 3 LB 14/15 -, juris Rn. 28), zumal weder das Kommunalabgabengesetz noch andere Gesetze besondere Vorschriften vorsehen und für den hier maßgeblichen Zeitraum auch keine wirksame satzungsrechtliche Regelung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG M-V über die Fälligkeit existierte (vgl. demgegenüber Thüringer OVG, Beschluss vom 9. November 2021 - 4 EO 630/21 -, juris Rn. 25, wonach das Thüringer Kommunalabgabengesetz nicht auf § 220 AO verweise und auch sonst keine besondere Regelung ersichtlich sei, wonach es für den Beginn des Laufs der Zahlungsverjährung neben dem Eintritt der Fälligkeit einer Abgabenforderung auch der vorherigen Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bedürfe).
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